Issue:
- Ich habe über den Profileditor des Elements Endpoint Protection-Portals eine Site zur Sperrliste für die Funktion „Browserschutz“ hinzugefügt. Die Site wird jedoch nicht blockiert, wenn der Browserschutz auf dem Gerät mit EPP für Computer oder Server aktiviert ist. Dasselbe gilt für die zulässige Site. Warum passiert das?
- In den Suchergebnissen von Google wird das Symbol zum Ablehnen einer Bewertung angezeigt. Wenn der Benutzer jedoch auf den Link klickt, wird er auf die Seite weitergeleitet.
Resolution:
Überprüfen Sie im von Ihnen verwendeten Endpoint Protection-Profil, ob die Einstellung für Website-Ausnahmen aktiviert ist. Wenn sie deaktiviert ist, werden die Regeln für zugelassene und abgelehnte Sites nicht verwendet.
Führen Sie die folgenden Schritte aus, um Website-Ausnahmen zu aktivieren:
- Melden Sie sich beim Elements-Portal an: https://elements.withsecure.com
- Öffnen Sie den Abschnitt Sicherheitskonfigurationen im Menü auf der linken Seite
- Zur Seite „Profile“
- Wählen Sie das Profil aus, das Sie bearbeiten möchten
- Gehen Sie zur Registerkarte Browser-Schutz
- Scrollen Sie nach unten, bis Sie den Abschnitt „Website-Ausnahmen“ sehen, und aktivieren Sie ihn
- Speichern und veröffentlichen Sie das Profil
Jetzt sind die Website-Ausnahmen in der Liste der zulässigen und verweigerten Sites aktiviert.
Article no: 000005452
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