Issue:
- Ich habe über den Profileditor des Elements Endpoint Protection-Portals eine Website zur Verweigerungsliste für die Browserschutzfunktion hinzugefügt. Die Site wird jedoch nicht blockiert, wenn der Browserschutz auf dem Gerät aktiviert ist, das EPP für Computer oder Server verwendet. Das Gleiche gilt für die zulässige Site. Warum passiert das?
- In den Suchergebnissen von Google wird das Symbol „Bewertung verweigern“ angezeigt. Wenn der Nutzer jedoch auf den Link klickt, wird er zur Seite weitergeleitet.
Resolution:
Überprüfen Sie anhand des von Ihnen verwendeten Endpoint Protection-Profils, ob die Einstellung für Website-Ausnahmen aktiviert ist. Wenn es deaktiviert ist, werden die Regeln für zugelassene und verweigerte Websites nicht verwendet.
Befolgen Sie diese Schritte, um Website-Ausnahmen zu aktivieren:
- Melden Sie sich beim Endpoint Protection Portal an
- Gehen Sie zur Seite „Profile“.
- Wählen Sie das Profil aus, das Sie bearbeiten möchten
- Gehen Sie zur Registerkarte „Browserschutz“.
- Scrollen Sie nach unten, bis Sie den Abschnitt „Website-Ausnahmen“ sehen, und aktivieren Sie ihn
- Speichern und veröffentlichen Sie das Profil
Article no: 000005452
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