Issue:
Wie erstelle ich eine Verbindungssteuerungsausnahme, sodass eine URL oder Website-Adresse nicht durch die Verbindungssteuerungsfunktion von Elements Endpoint Protection (EPP für Computer oder EPP für Server) blockiert wird?
Resolution:
Die Site muss der Liste der zulässigen Sites hinzugefügt werden, damit der Benutzer auf die Website zugreifen kann, auch wenn diese durch die Verbindungssteuerungsfunktion blockiert wird.
Sie können die URL-Adresse der Website zur Liste der zulässigen Sites im von den Geräten verwendeten Profil hinzufügen, indem Sie die folgenden Schritte ausführen:
- Melden Sie sich beim Elements Security Center an : https://elements.withsecure.com
- Öffnen Sie den Abschnitt Sicherheitskonfigurationen im Menü auf der linken Seite
- Zur Seite „Profile“
- Klicken Sie auf das Profil, das Sie bearbeiten möchten
- Gehen Sie zur Einstellungsseite des Browser-Schutzes
- Scrollen Sie nach unten zum Abschnitt „Website-Ausnahmen“ und aktivieren Sie ihn
- Klicken Sie im Abschnitt Sites > Zugelassene Sites auf Site hinzufügen
- Geben Sie die Site-Adresse ein, die Sie zulassen möchten
- Klicken Sie auf Speichern und veröffentlichen
Sobald das Profil gespeichert und veröffentlicht wurde, können alle Geräte, die das Profil verwenden, auf die zulässige Site zugreifen, auch wenn die Verbindungssteuerung aktiviert ist.
Article no: 000027213
The content of this article has been machine translated from the English source article.
While reasonable efforts have been made to provide accurate translations, there may still be translation errors.